Unter bestimmten Voraussetzungen können die Therapiestunden übernommen werden. Als anerkannte Therapeutin und Leistungsbringer nach §35a
SGB VIII für die Jugendämter berate ich Sie gerne hinsichtlich der Finanzierung durch das Jugendamt, soweit die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Je nach Umstand erstatten manche Krankenkassen die Kursgebühr voll oder anteilig. Hierbei handelt es sich jedoch immer um eine Einzelfallentscheidung der jeweiligen Krankenkasse, auf die kein
Rechtsanspruch besteht. Sofern eine Kostenübernahme für Sie zwingend notwendig ist, setzen Sie sich bitte im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit,
selbst für die Kosten aufzukommen.
1
Anmeldung telefonisch oder per Mail. Relevante Informationen werden ausgetauscht.
2
Kostenloses unverbindliches Erstgespräch mit den Eltern ohne Kind/Jugendlichem. Aufklärung über Verlauf, Methoden und Kostenübernahme.
3
Einzelsitzung mit dem Kind/Jugendlichen zur Förderdiagnostik und Beziehungsaufbau.
4
Planungsgespräch mit den Eltern. Analyse der ermittelten Ergebnisse. Festlegung von Zielen.
5
Beginn der Fördermaßnahme mit dem Kind/Jugendlichen. Kontinuierliche Elterngespräche. Gerne Zusammenarbeit mit der Schule wenn erforderlich und gewünscht.