Die Kosten für die Förderung werden in der Regel von den Eltern/Erziehungsberechtigten selbst getragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Therapiestunden übernommen werden. Als anerkannte Therapeutin und Leistungsbringer nach §35a
SGB VIII für die Jugendämter berate ich Sie gerne hinsichtlich der Finanzierung durch das Jugendamt, soweit die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Je nach Umstand erstatten manche Krankenkassen die Kursgebühr voll oder anteilig. Hierbei handelt es sich jedoch immer um eine Einzelfallentscheidung der jeweiligen Krankenkasse, auf die kein
Rechtsanspruch besteht. Sofern eine Kostenübernahme für Sie zwingend notwendig ist, setzen Sie sich bitte im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
1
Termin für ein kostenloses Erstgespräch in meinem Online Kalender vereinbaren. Aufklärung über Verlauf, Methoden und Kostenübernahme.
2
Erstes unverbindliches Treffen mit dem Kind/Jugendlichen, um sicherzustellen, dass sich Ihr Kind bei mir wohl fühlt und bereit ist, mit mir zusammenzuarbeiten.
3
Förderdiagnostik zur Analyse des aktuellen Lernstandes des Kindes/Jugendlichen.
4
Planungsgespräch mit den Eltern. Analyse der ermittelten Ergebnisse. Festlegung von Zielen.
5
Beginn der wöchentlichen Förderung. Kontinuierliche Elterngespräche. Gerne Zusammenarbeit mit der Schule, wenn gewünscht.